Bei einer klassischen Finanzierung erwerben Sie nach einer bestimmten Zeit der Ratenzahlung das finanzierte Fahrzeug. Bei einem Kredit mit erhöhter Schlussrate entscheiden Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen 3 Möglichkeiten:
Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung Ihres PEUGEOT / CITROËN / DS statt ihn zu erwerben. Ihre Vorteile: niedrige Monatsraten, kein Gebrauchtwagenrisiko und stets ein repräsentativer Neuwagen dank kurzer Laufzeiten.
Beim Kilometer-Leasing wird bei Vertragsbeginn eine Gesamt-Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit definiert. Sie zahlen nach Rückgabe des Fahrzeuges für eventuell gefahrene Mehrkilometer bzw. erhalten eine Vergütung bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung. Darüber hinaus werden Ihnen Schäden, welche über die altersgemäße Abnutzung hinausgehen, in Rechnung gestellt.
Beim Restwert-Leasing wird keine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, sondern der zu Vertragsbeginn kalkulierte Restwert im Vertrag ausgewiesen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs haften Sie für die entstandene Differenz zwischen dem zuvor definierten Restwert und dem tatsächlichen Restwert am Rückgabedatum.
Prinzipiell ist eine Umschreibung des Vertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.
Jedes Leasingfahrzeug ist in einer, vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt, z.B. vom ausliefernden Händler, Instand setzenzulassen. Auf diese Weise werden alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller gesichert.
Sie erhalten von Seiten der Bank drei und einen Monat vor Vertragsende schriftliche Informationen zum bevorstehenden Vertragsauslauf. Bitte wenden Sie sich an Ihren PEUGEOT, CITROËN oder DS Vertragshändler und vereinbaren Sie mit ihm einen Rückgabetermin.
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht möglich. Außerordentliche Kündigungsgründe, wie z. B. Totalschaden oder Diebstahl sind hiervon nicht berührt.
Der Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich bei Vertragsende an Ihren PEUGEOT, CITROËN oder DS Vertragshändler.
Wir sind Eigentümer(in) des Fahrzeuges. Ein Verkauf durch Sie als Leasingnehmer ist nicht möglich.
Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen werden Mehr- oder Minderkilometer, Schäden und außerordentlicher Verschleiß bei Rückgabe des Fahrzeugs in einem Protokoll erfasst und seitens der Bank mit Ihnen abgerechnet.
Gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen wird der im Leasingvertrag ausgewiesene Restwert des Fahrzeugs, mit dem tatsächlichen Zustand bei Rückgabe verglichen. Eventuelle Abweichungen (Beschädigungen usw.) werden ermittelt, in einem Protokoll erfasst und direkt über uns mit Ihnen abgerechnet.